Da ich keine Rechtsberaterin bin, stellen alle angebotenen Informationen auch keine Rechtsberatung dar und sollen auch keinesfalls eine juristische Rechtsberatung ersetzen.

Alle Informationen dienen lediglich zur Orientierung und Hilfestellung bezüglich der neuen DS-GVO und verstehen sich ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
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Textausschnitt zum Thema:
Impressum und Offenlegung von der Webseite: oesterreich.gv.at


Zitat: 
Impressum und Offenlegung


Die Impressumspflicht gilt für elektronische Medien, die wenigstens viermal im Kalenderjahr in vergleichbarer Gestaltung verbreitet werden, z.B. elektronische Newsletter.


Umgangssprachlich werden die Offenlegungspflichten nach dem Mediengesetz häufig als Impressum bezeichnet!


Bei der Offenlegungspflicht wird zwischen "großen" und "kleinen" Websites unterschieden.

Wenn eine Website keinen über die Darstellung des persönlichen Lebensbereichs oder Präsentation der Medieninhaberin/des Medieninhabers hinausgehenden Informationsgehalt aufweist, der geeignet ist, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen, handelt es sich um eine "kleine Website".


Die Offenlegungspflicht beschränkt sich in diesem Fall auf



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ÜBUNG 06
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Offenlegungspflicht / Impressum:

  • Erstelle einen Navigationspunkt auf deiner Webseite, wo du die dafür benötigten Informationen gesetzeskonform bereitstellst.

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